Kostenübernahme

Kostenübernahme

Bei der Psychotherapie handelt es sich um eine Heilbehandlung. Die Kosten werden im Normalfall durch die Krankenkassen übernommen.
Paartherapie und Coaching sind Leistungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Sitzungsdauer und -häufigkeit lege ich in Abhängigkeit von Ihrem Anliegen mit Ihnen gemeinsam fest. Über die anfallenden Kosten informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Dafür stellen wir nach den probatorischen Sitzungen gemeinsam einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Sobald die Bewilligung vorliegt, kann die ambulante Therapie beginnen.
Ihre Krankenversichertenkarte wird beim Erstgespräch und Quartalsweise eingelesen, um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse zu ermöglichen. 

 

Privat Versicherte

In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von den privaten Krankenkassen und Beihilfen übernommen. Die Erstattungsmodalitäten hängen jedoch von ihrem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung geschlossen haben. In einigen Fällen ist somit eine entsprechende Selbstbeteiligungen notwendig.

Daher empfehle ich Ihnen:

Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und erfragen Sie die Modalitäten für die Inanspruchnahme einer „ambulanten Verhaltenstherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin.“

Ihre Krankenkasse wird Ihnen Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zuschicken. Diese bringen Sie ggf. schon zum ersten Gespräch mit. Ich fülle die Unterlagen für Sie aus, sodass Ihre private Krankenkasse die Kosten rückerstatten kann. 

 

Selbstzahler*Innen

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall erfolgt keine Weitergabe von PatientInnendaten an die Krankenversicherung. Ohne weitere Formalitäten können Sie das Psychotherapieangebot in Anspruch nehmen.

Als Psychologische Psychotherapeutin orientiere ich mich an der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die Abrechnung erfolgt pro Sitzung (d. h. pro 50 Min) und Sie erhalten in monatlichen Abständen eine Rechnung. Bitte denken Sie daran, dass die erste Sitzung bereits kostenpflichtig ist.